Datenschutzerklärung / Schweigepflichtsentbindung
Die Datenschutzerklärung wird einmal pro Leistungsempfängerin freiwillig unterschrieben und gilt für alle Verträge. Mit der Unterschrift wird ihr Einverständnis bestätigt, welches sie jederzeit widerrufen kann. Sie bestätigt damit ebenfalls, dass sie über die Folgen einer Verweigerung beraten wurde.
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen der Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch (StGB)). Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, insbesondere in einer Notsituation.
2.2 Die Hebamme ist gegenüber dem Partner und vertretenden Hebammen (Krankheits – und / oder Urlaubsvertretung, kollegialer Austausch und Beratung) der Schweigepflicht entbunden.
2.3 Die Abrechnung mit öffentlich - rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.4 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden im Normalfall nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.