Liebe Frauen,
mein Name ist Ruth Richter und ich bin Hebamme. Damit bin ich in die Fußspuren meiner Mutter getreten, sodass dieser Beruf mich schon mein Leben lang begleiten darf.
Seit 2023 arbeite ich als freiberufliche Beleghebamme im Kreißsaal der Stadt Schwäbisch Hall und biete außerhalb der Klinik individuelle Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett an. Nähere Informationen über meine Rückbildungskurse können auf der Internetseite des Krankenhauses in Schwäbisch Hall gefunden werden.
Nachfolgend ein kleiner Einblick in meinen beruflichen Werdegang:
2017: allgemein gültiges Abitur
2019 - 2022: Ausbildung zur Hebamme am Uniklinikum Ulm
2020 - 2023: Studium der Angewandten Hebammenwissenschaft an der DHBW Heidenheim und dem Uniklinikum Ulm
2023: Tätigkeit auf der Wochenstation des Uniklinikums Ulm
Seit 2023: Arbeit als freiberufliche Hebamme im Kreißsaal in Schwäbisch Hall und außerhalb der Klinik
2024: Zertifizierung als Beckenboden Fachfrau und Beckenboden Fachfrau Schwangerschaft und Rückbildung durch BeBo
W E R T V O L L E R W E I S E
In jedem neuen Lebensabschnitt gibt es Veränderung. Und gerade in der Zeit der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes geschieht in beeindruckender Weise besonders viel Neues und Wertvolles.
Auf bestmögliche Weise möchte ich Sie in diesem neuen Lebensabschnitt ganzheitlich, individuell und fachgerecht begleiten. Es ist mir wichtig, den Blick auf das Wertvolle zu richten, Ihnen aber auch in fordernden Zeiten als weise Beraterin, als "sage-femme" zur Seite zu stehen.
Mailadresse (bevorzugte Kontaktaufnahme): hebamme@ruth-richter.de
Mobilfunknummer: +49 173 9873709
Im Regelfall kann ich eine Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 gewährleisten. Am Wochenende und an Feiertagen bin ich nach individueller Absprache erreichbar. Falls ich durch Dienste im Kreißsaal oder Besuche bei Betreuten in Notfällen nicht erreichbar bin, muss der Gynäkologe, der Kinderarzt oder das nächste Klinikum aufgesucht werden.
In Urlaubszeiten steht eine vertretende Hebamme zur Verfügung. Um adäquate Übergaben gewährleisten zu können, ist in der Kommunikation mit einer Vertretungskraft die Schweigepflicht aufgehoben. Im Krankheitsfall wird so schnell wie möglich eine Vertretung organisiert, aber aufgrund des akuten Hebammenmangels kann dies nicht garantiert werden.